Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Schillerschule,
im Zusammenhang mit der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schillerschule werden personenbezogenen Daten in der hessischen Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) verarbeitet.
Das Verfahren LUSD dient der Lehrer- und Schülerdatenverarbeitung und unterstützt im Sinne des § 83 Abs. 1 und § 83a Abs. 1 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wichtige schulorganisatorische Maßnahmen, um dem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht zu werden.
Es dient insbesondere der Abbildung von Unterricht, der Erstellung von rechtskonformen Zeugnissen und Berichten (z.B. Schulbescheinigungen) und der Bereitstellung von Daten-abzügen an berechtigte Datenempfänger zum Zwecke der amtlichen Statistik an das Hessische Statistische Landesamt (vgl. §§ 15 und 17 der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen und statistischen Erhebungen an Schulen).
Öffentliche Schulen sind nach § 83 Abs. 2 HSchG und § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten an Schulen und statistische Erhebungen an Schulen verpflichtet, die LUSD zu nutzen.
Mit dem Auftrag zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung ergibt sich die Rechtgrundlage der Datenerhebung und –verarbeitung sogenannter personenbezogener Daten durch öffentliche Schulen. Die Schulen sind somit berechtigt (und verpflichtet), die zur Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtung erforderlichen personenbezogenen Daten einzufordern und zu verarbeiten.
Der Umfang dieser Daten und der Umgang mit ihnen ist rechtlich geregelt durch die europäische Datenschutz Grundverordnung (z.B. DS-GVO Art. 6 und 9), durch das Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (z.B. HDSIG §3ff.), durch das Hessische Schulgesetz (z.B. HSchG § 83ff.) sowie die Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen und statistische Erhebungen an Schulen.
Nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stehen dem betroffenen Personenkreis grundsätzlich folgende Rechte zu:
Aufgrund des Rechtsanspruchs der Datenerhebung durch Schulen liegt der Schwerpunkt im schulischen Bereich bei den Rechtsansprüchen –in angemessenem Umfang– auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch und Beschwerde.
Zur Ausübung Ihrer Betroffenenrechte oder bei Fragen zur Datenverarbeitung wenden Sie sich bitte an die Schulleitung oder den Datenschutzbeauftragten der Schule.