Schulordnung

Leitbild

  1. Lehrer und Schüler sorgen gemeinsam für eine förderliche Lernatmosphäre.
  2. Jedes Mitglied der Schulgemeinde trägt dazu bei, unsere Lern- und Lebensumgebung in der Schule so zu gestalten, dass wir uns wohlfühlen.
  3. Wir gehen friedlich und respektvoll miteinander um und helfen uns gegenseitig.
  4. Jeder Schüler erhält und nutzt die Chance, seine Leistungsfähigkeit optimal zu entfalten.

 

Regeln der Schulgemeinde

  1. Jeder verhält sich während des Unterrichts so, dass lernen, arbeiten und unterrichten ungestört möglich ist.
  2. Keiner beleidigt und bedroht Mitschüler, Lehrer oder andere Mitglieder der Schulgemeinde. Wir verletzen keinen anderen – weder körperlich noch mit Worten. Waffen und Drogen sind tabu. Das gilt auch für das Rauchen.
  3. Wir alle wollen uns in der Schule wohlfühlen. Deshalb halten wir unsere Schule und das Schulgelände grundsätzlich sauber. Wir behandeln Gebäude, Hof und Einrichtung und das Lernmaterial sorgsam.
  4. Handys sind auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich ausgeschaltet.
  5. Die Regeln der einzelnen Klassen, Teams -, Fach- und Ganztagsräume gelten für alle Nutzer.
  6. Das Schulgelände darf während des Unterrichts und in den dazugehörigen Pausen nicht verlassen werden.

Wir sorgen gemeinsam für die Umsetzung

  1. Es liegt in der erzieherischen Verantwortung der Lehrer, Eltern und Schüler Unterricht und Schulleben so zu gestalten, dass diese Prinzipien umgesetzt und gepflegt werden und sich daraus wünschenswertes Verhalten entwickelt.
  2. Prävention, Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen dienen der nachhaltigen Durchsetzung des wünschenswerten Verhaltens. Die Lehrer verpflichten sich, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße gegen die Schulordnung und das Leitbild zu vermeiden. Sie sorgen für eine umsichtige, aber konsequente Durchsetzung der Regeln.
  3. Klärende Gespräche, gegenseitige Information der Beteiligten und Dokumentation, zeitnahes Vor – Ort - Handeln, Berücksichtigen der Umstände und der Verhältnismäßigkeit und Wiedergutmachung sind durchgängige Prinzipien bei allen Maßnahmen.
  4. Darüber hinaus werden in schweren Fällen, bei uneinsichtigen Wiederholungs - Regelverletzern oder wenn Gefahr für Leib- und Leben droht, Ordnungsmaßnahmen ergriffen. Ein Schüler kann dann vorübergehend oder bis zu 4 Wochen vom Unterricht und Schule ausgeschlossen werden, Eltern können zu Bußgeldzahlungen verpflichtet, der Schüler kann der Lerngruppe oder der Schule verwiesen werden. Wenn Gegenstände mitgebracht werden, die nicht erlaubt sind oder deren Nutzung nicht gestattet ist, werden sie eingezogen.
  5. Die Eltern unterschreiben in einer Erziehungsvereinbarung, dass sie ihre Kinder auch zu Hause im Sinne dieser Prinzipien und Regeln auf die Schule vorbereiten und die Maßnahmen der Schule unterstützen.
  6. Jeder Schüler unterschreibt jährlich, dass er die Regeln kennt und tatkräftig umsetzen will.