Eltern-Information in 11 Sprachen (einfach anklicken!)

 

16. November 2020

Neue Regelungen zu Stufenplan, Quarantäne und Tests, gültig bis zu den Weihnachtsferien

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, 

die für die Stadt Offenbach gültigen Regeln können Sie detailliert im Anhang ELTERNBRIEF nachlesen. Den Elternbrief finden sie hier in 11 Sprachen übersetzt. Ich fasse sie hier möglichst kurz und hoffentlich klar zusammen:

  • Die Infektionszahlen in Offenbach nehmen stark zu.
  • Daher gilt in allen Schulen Maskenpflicht im Unterricht und auf dem Gelände. Masken - und Essenspausen dürfen nur mit Abstand von 1,5 Metern (draußen von 2 Metern) durchgeführt werden.
  • Nur in den Oberstufen und Berufsschulen gilt die Stufe 3 (Wechselmodell). 
  • Plastikvisiere sind nicht mehr erlaubt.
  • Mit Maske, Abstand und Allgemeinhygiene schützen die Schüler*innen sich und andere. Sie müssen nur noch in bestimmten Fällen in Quarantäne.
  • Die Kontaktnachverfolgung ist nicht mehr vollständig, sondern mit Blick auf besondere Risiken und Risikogruppen.
  • Quarantäne wird angeordnet, wenn
    • ein Kind positiv getestet wurde. Die Quarantäne beginnt mit dem Tag der Testung und dauert 14 Tage. 
    • die Eltern oder andere enge Kontaktpersonen (KP1) aus dem Haushalt positiv getestet wurden. Die Quarantäne dauert 14 Tage ab der Testung dieser Person. Sie gilt auch, wenn die enge Kontaktperson (z.B. das Kind) selber negativ getestet wird. Die Quarantäne gilt für alle Personen des Haushaltes.
    • das Gesundheitsamt nach Abwägung der Risiken eine individuelle Entscheidung trifft.
  • Keine Quarantäne wird angeordnet, wenn
    • ein*e Mitschüler*in positiv getestet wird. Die Schüler*innen sind dann Kontaktpersonen (KP2).
    • wenn in der Klasse eines Geschwisterkindes ein Coronafall auftritt. Das Geschwisterkind kann die Schule beuchen.
  • Getestet wird, wer
    • KP1 ist. 
    • typische Corona-Symptome hat. 
  • Wenn ein Test positiv ist, 
    • ruft das Gesundheitsamt innerhalb von 2 - 4 Tagen an und ordnet Quarantäne an. Prüfen Sie auch Ihren Maileingang inklusive Spam.
    • informieren Sie bitte Ihre Kontakte.
    • erhalten Sie eine  "Absonderungsverfügung" (= Anordnung von Quarantäne) per Post.
  • Rufen Sie das Gesundheitsamt nur an, wenn 
    • Ihr Kind nach einem negativen Test Symptome entwickelt.
    • in der Quarantäne Symptome entwickelt. 
  • Allgemeine Informationen erteilt das Elterntelefon 840004-567.

Bleiben Sie gesund!

Es grüßt Sie herzlich

Ihre Schulleitung