22. März 2020

Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 -6, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind

Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen zu geben, ist durch den Kabinettbeschluss am Freitag in zwei Punkten erweitert worden.

Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind:

  1. Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber
  2. Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil in einem der in der Liste genannten Bereiche tätig ist.

Für die Notbetreuung hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ein neues Musterformular zur Verfügung gestellt, das wir neben dem offiziellen Schreiben des Kultusministeriums hier veröffentlichen.

Betreffende Eltern werden gebeten, sich telefonisch (Anrufbeantworter oder morgens persönlich) oder per Mail an das Sekretariat der Schillerschule zu wenden, wenn sie den bestätigten Bedarf für eine Notfallbetreuung haben. Bitte nennen Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und gerne auch schon die Zeiten, zu denen Sie Betreuung für Ihr Kind benötigen. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen.



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