22. März 2020
Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen zu geben, ist durch den Kabinettbeschluss am Freitag in zwei Punkten erweitert worden.
Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind:
Für die Notbetreuung hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ein neues Musterformular zur Verfügung gestellt, das wir neben dem offiziellen Schreiben des Kultusministeriums hier veröffentlichen.
Betreffende Eltern werden gebeten, sich telefonisch (Anrufbeantworter oder morgens persönlich) oder per Mail an das Sekretariat der Schillerschule zu wenden, wenn sie den bestätigten Bedarf für eine Notfallbetreuung haben. Bitte nennen Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und gerne auch schon die Zeiten, zu denen Sie Betreuung für Ihr Kind benötigen. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen.